Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung beziehungsweise Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt wird.[1]

Schwarzarbeit wird oft mündlich vereinbart und das Entgelt bar gezahlt. Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige im Sinne des § 15 AO sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind.

  1. In Deutschland: § 1 Absatz 2 und 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.

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